Es kann m. E. nur noch um die Frage gehen, was man unter "Wohnung" genau zu verstehen hat und diese Frage wird doch netterweise von dem o.g. BGH Beschluss eindeutig bejaht. Ob es um einen Einbruch in ein Wohnmobil geht, oder um die Batterie eines Wohnmobils, dürfte bei der Definition, was man denn genau unter einer Wohnung zu verstehen hat, eigentlich keine Rolle spielen.
Grüße, Tom