Hallo,
selbstverständlich können Sie Ihr CTEK-Ladegerät zum Laden verwenden, nur wird dieses die Batterien mit großer Wahrscheinlichkeit zu früh „abwerfen“. Diese programmgesteuerten Lader wollen immer nur einen Akku ohne jegliche Außenbeschaltung vorfinden. Wenn man nun gleichzeitig Verbraucher dazu schaltet, dann kann der Lader nicht erkennen, dass es sich bei einem Teil der Last nicht um den eigentlichen zu ladenden Akku handelt, sondern um eine andere Last, die er nicht weiter beachten soll. Noch wilder wird es, wenn sich diese zusätzliche Last sprunghaft verändert, wenn zum Beispiel die Saftschubse den Stützakku zu- oder abschaltet. Der Lader wird dann unplausible Messwerte registrieren und sicherheitshalber – zu früh - abschalten. Hinzu kommt die Notwendigkeit den Stützakku wegen der hohen zyklischen Last ausdrücklich mit höherer Spannung und lang andauernd zu laden, um Sulfatierung vorzubeugen. Hier kommt man mit den CTEKs dann nicht mehr zum Ziel sondern sie werden zum Problem. Einfach mal ausprobieren, dann stellt man die so hervorgerufene permanente Unterladung sehr schnell fest.
Die Saftschubse ist mit einem kleinen 50A Schaltrelais ausgestattet, um den Stützakku zu laden. Die 150A-Lichtmaschine ist also nominal zu stark. Dieses Problem lässt sich lösen, wenn man zwischen Saftschubse und Stützakku ein mindestens 1m langes 6mm²-Kabel verwendet, um den Ladestrom zu begrenzen. Das Eingangskabel der Saftschubse sollte aber dicker sein, etwa 10 bis 16mm², damit dort kein übermäßiger Spannungsabfall auftritt, der die Steuerung aus dem Tritt bringt. Gleichzeitig sollte auch der Stützakku nicht zu groß werden, um die Zeit, innerhalb ein maximaler Anfangsladestrom fließt, auf erträgliche Werte zu begrenzen. 66Ah sind ein erprobter Wert. Werden die Lichtmaschinen stärker, sollte der Stützakku kleiner sein, bei schwächerer Lichtmaschine darf das Stützakku dann auch größ0er werden. Es geht im Grunde nur darum, dass nicht zu lange ein zu hoher Ladestrom durch die Schubse fließt, damit das Relais nicht überlastet und dadurch beschädigt wird. Ob es 60 oder 80Ah sind, ist aber irrelevant. Wer aber zwischen eine 200A Lichtmaschine und einen 400Ah-Stützakku die kleine Saftschubse schaltet, wird vermutlich bald eine neue kaufen müssen…
Wichtig ist noch die passende Größe des Stützakkus mit Blick auf die Anwendung. Es ist klar, dass die Energie zur Einspeisung ins primäre Netz (Starterbatterie) irgendwo herkommen muss. Die benötigte Energiemenge sollte berechnet oder grob abgeschätzt werden und als erster Hinweis für die benötigte Stützakku-Kapazität dienen. Wichtig ist aber auch, dass man sich klar macht, dass man einen Bleiakku nicht ohne weitere komplett entleeren darf. Ferner sind Bleiakkus im praktischen Betrieb kaum je voll geladen und verlieren auch schnell Kapazität. Dies alles führt dazu, dass man in der Praxis nur mit maximal der halben Nennkapazität rechnen darf, eher sogar noch weniger, wenn man nicht nach einer gewissen Betriebszeit dauernd einen völlig entleerten Stützakku vorfinden möchte.
Kurzes Beispiel: Wenn man einen Kühlschrank mit 5A Stromaufnahme und einer projektieren Einschaltdauer von 50% über 48 Stunden versorgen möchte, dann werden dafür theoretisch 120Ah Kapazität benötigt. Bei der Saftschubse liegt wegen des integrierten Spannungswandlers ein Wirkungsgrad von etwa 0,8 vor, aufgrund dessen bereits theoretisch 150Ah Kapazität der Stützbatterie benötigt würden. Multipliziert man diesen Wert mit 2 erhält man den praxistauglichen Kapazitätswert, der auch bei nicht randvoll geladenem Akku eine ausreichende Versorgungssicherheit ermöglicht. OK, das Beispiel mit dem energiefressenden Kühlschrank ist natürlich gemein, weil Kühlschränke sich kaum jemals vernünftig aus Bleiakkus versorgen lassen. Aber es zeigt, worauf man achten muss.
Grüße, Tom