§1. Garantieversprechen und Garantiefrist

Tom’s Elektronikschmiede, Thomas Rücker gibt gegenüber privaten Verbrauchern, welche

MicroCharge Batterien mit ‚Grade A‘ oder ‚Grade A+‘ -Zellen

von mir erworben haben, ein Garantieversprechen von 5 Jahren für diese Batterien ab, gültig ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dieses Garantieversprechen steht in keinem Zusammenhang mit den Ansprüchen durch die gesetzliche Sachmängelhaftung, auf die jeder Käufer, welcher mein direkter Vertragspartner ist, generell vollen Anspruch hat. Sie existiert parallel dazu und schränkt die gesetzliche Sachmängelhaftung in keiner Weise ein.

§2. Geltendmachung

Um Ansprüche aus diesem Garantieversprechen wahrzunehmen, ist die fristgemäße Meldung des beanstandeten Mangels sowie die Nennung seiner genauen Art erforderlich. Die Mängelmeldung kann schriftlich, in Textform, mündlich, oder auch fernmündlich erfolgen. Der Anspruchsteller hat die Batterie auf eigene Kosten zur Prüfung und Reparatur bzw. Austausch an meinen Geschäftssitz zurückzugeben. Dabei ist generell der Kaufbeleg vorzulegen und eine Beschreibung des gerügten Mangels zu geben, um die Ursache des Mangel zu identifizieren und den Mangel einwandfrei und vollständig beheben zu können.

§3. Garantieleistung

Mangelhafte Batterien der oben genannten Typen bzw. Teile davon werden nach meiner Wahl repariert, oder gegen neue oder gebrauchte Batterien ausgetauscht. Dabei tritt keine Verschlechterung des Zustands ein. Sind einzelne Batteriemodelle oder -zellen zwischenzeitlich nicht mehr lieferbar, werden mindestens gleichwertige Produkte als Ersatz verwendet. Garantieleistungen erfolgen maximal bis zur Höhe des ursprünglichen Kaufpreises und umfassen ausschließlich Ersatzleistungen zur Wiederherstellung der mangelhaften Batterie.

§4. Haftungsausschlüsse

Von der Garantie ausgeschlossen ist der normale Verschleiß durch Abnutzung, sowie Schäden, die durch Überspannung, Überstrom, Überladung, Tiefentladung, Kurzschluss, Sturz, Stoß, Verformung durch äußere Einwirkung, Feuchtigkeit, Seewasser, übermäßige Hitze oder Kälte, Aufladung oder Entladung bei zu hoher oder zu niedriger Temperatur, unsachgemäße Montage, mangelhafte Befestigung, Abdichtung, Isolierung, Polsterung, fehlerhaftem Anschluss und höhere Gewalt entstanden sind. Ferner Schäden, welche durch Defekte an bzw. unsachgemäßem Betrieb von angeschlossenen Geräten hervorgerufen wurden. Ausgeschlossen ist ebenso die Erstattung von Montage- und Demontagekosten, Nutzungsausfall, Schadensersatz wegen entgangenem Gewinn oder Genuss, Beschädigung bzw. Wertminderung der Einbauumgebung der Batterie sowie Schadensersatzforderungen Dritter, soweit der Kunde kein grob fahrlässiges bzw. vorsätzliches Verschulden meinerseits oder meiner Mitarbeiter nachweist.

§5. Sonstiges

Erbrachte Garantieleistungen verlängern die Garantiefrist nicht. Die Garantie endet nach Ablauf von 5 Jahren ab Vertragsabschluss. Verstoßen einzelne Regelungen dieser Erklärung gegen gesetzliche Vorschriften, treten stattdessen die jeweils passenden gesetzlichen Vorschriften an ihre Stelle. Erfüllungsort ist Heeßen, Gerichtsstand Bückeburg.

Heeßen, der 07.05.2022

Tom Rücker, Geschäftsinhaber